Antworten zur KI-Kennzeichnung
Regeln zur Offenlegung und Kennzeichnung von Deepfakes
Deepfakes und andere KI-generierte oder manipulierte Medien müssen nach mehreren Gesetzen gekennzeichnet werden. Die EU-KI-Verordnung (Artikel 50(4), ab dem 2. August 2026) verpflichtet Betreiber, Deepfakes und KI-generierte Texte offenzulegen, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. China, Indien und Italien schreiben heute die Kennzeichnung KI-generierter oder veränderter Medien vor.
Was die EU vorschreibt
Artikel 50(4) verlangt von Betreibern, offenzulegen, dass Bild-, Ton- oder Videoinhalte ein Deepfake sind, sowie KI-generierte oder KI-manipulierte Texte offenzulegen, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Es gelten eng begrenzte Ausnahmen, darunter künstlerische und satirische Werke sowie Texte, die einer redaktionellen Prüfung durch einen Menschen unterzogen wurden, der die redaktionelle Verantwortung trägt.
Weitere Rechtsordnungen mit Kennzeichnungspflichten
China schreibt heute explizite und implizite Kennzeichnungen auf synthetischen Medien vor. Indien verlangt eine deutlich sichtbare Kennzeichnung synthetisch erzeugter Informationen mit eingebetteten Kennungen. Italien verlangt Transparenz und Kennzeichnung KI-generierter oder veränderter Inhalte und führt einen Straftatbestand für schädliche KI-veränderte Inhalte ein.
So unterstützt AIDisclose
Veröffentlichen Sie ein ai-disclosure.json-Manifest, das die von Ihrer Website genutzten KI-Systeme deklariert, binden Sie das On-Site-Snippet ein, um die vorgeschriebenen Hinweise und Kennzeichnungen in 28 Sprachen anzuzeigen, und bewahren Sie zeitgestempelte, exportierbare Nachweise auf, dass sie angezeigt wurden. Beginnen Sie mit einer kostenlosen Prüfung Ihrer Website.
Häufige Fragen
Schreibt die EU-KI-Verordnung die Kennzeichnung von Deepfakes vor?
Ja. Artikel 50(4) verpflichtet Betreiber, Deepfake-Bild-, -Ton- und -Videoinhalte offenzulegen, mit eng begrenzten Ausnahmen für künstlerisches, satirisches und redaktionell geprüftes Material. Er ist ab dem 2. August 2026 durchsetzbar.
Diese Seite ist eine allgemeine Referenz und stellt keine Rechtsberatung dar. Lassen Sie Ihre Pflichten von qualifizierten Rechtsberatern bestätigen. Zuletzt geprüft 7. Juli 2026.